Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA).

Profitieren Sie von einem spannenden Förderprogramm. Weil Stillstand keine Option ist!

Kurz gefasst - Für alle, die es eilig haben.

Das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio € Umsatz pro Jahr) durch passgenaue Beratungsleistungen für deren unternehmerische Fragestellungen.

Ziel der Förderung ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU auf der Grundlage der “Hilfe zur Selbsthilfe” zu erhöhen.

Stellen Sie sich vor, 

  • …Ihr Unternehmen könnte mit maßgeschneiderter Beratung seine Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit erheblich steigern.
  • …Sie erhalten finanzielle Unterstützung, um Expertenwissen ins Haus zu holen und strategische Herausforderungen erfolgreich zu meistern.
  • …Sie können innovative Lösungen und neue Geschäftsmodelle entwickeln, die Ihr Unternehmen nachhaltig voranbringen.
  • …Sie nutzen Fördermittel, um Ihre betrieblichen Abläufe zu optimieren und Ihre Marktposition zu stärken.
  • …Sie haben Zugang zu spezialisierten Beratern, die Ihnen helfen, Chancen und Risiken besser zu erkennen und darauf zu reagieren.

Genau das leistet das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“.

Wir freuen uns, dass wir im Rahmen des Programms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des Europäischen Sozialfonds Plus als Beratungsunternehmen wieder teilnehmen und Sie seit Januar 2024 wieder im Rahmen dieses Programms unterstützen können.

Leider gibt es keine zentrale Datenbank aller Beraterinnen und Berater, die Sie im Rahmen des Programms unterstützen können. Aber es gibt sie, eine Vielzahl von erfahrenen Beraterinnen und Beratern, die mit ihrer jeweiligen Expertise aktiv werden und mit denen Sie von dem Programm profitieren können.

Informieren Sie sich bitte, vergleichen Sie die Angebote – und dann würden wir uns freuen, wenn wir am Ende auf Ihrer individuellen “Short List” möglicher Beratungsdienstleister landen und ins Gespräch kommen würden. Denn Sie werden uns sicher zustimmen: Stillstand keine Option ist!

Ihr bildwerkk-Team

Was bzw. welche Themen werden gefördert?

Inhaltlich werden kleine und mittlere Unternehmen durch konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung unterstützt.

Dies kann z.B. bedeuten, Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, gleichzeitig die bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit.

Die Förderung des Bundesamtes umfasst eine Vielzahl unternehmerischer Themen. Einige Themen, bei denen wir Sie unterstützen können, finden Sie hier: 

Purpose & Vision | Strategie & Projekte 

  • Verbesserung der Unternehmenskonzeption
  • Unternehmensausrichtung / Strategie
  • Neuentwicklung bzw. Anpassungen des Geschäftsmodells
  • Marketing und Vertrieb
  • Aufbau- und Ablauforganisation
  • Nachfolge
  • Programm- und Projektmanagement
  • Strategie- und Unternehmenskommunikation

Unternehmenskultur & Change

  • Nachwuchsförderung
  • Mitarbeiterbeteiligung und -führung
  • Weiterentwicklung der Unternehmenskultur

Noch nicht das Passende dabei?

Weitere Themen und Unterstützungsangebote, bei denen wir absolut sattelfest sind und die mit hoer Wahrscheinlichkeit zu den Förderrichtlinien des Programms passen werden, finden Sie bei uns auch hier: Werkstücke & Lösungen.

Zu recht oft gestellt Fragen...

Welchen Umfang hat die Beratungsförderung?

Der Umfang für eine Beratung beträgt i.d.R. 5 Beratertage und ein Beratungshonorar von 3.500 Euro. Der Förderung für die förderberechtigten Unternehmen beträgt in Westdeutschland 50 % und maximal 1.750 Euro bzw. in Ostdeutschland 80 % und maximal 2.800 Euro des Beratungshonorars je Beratungsmandat.

Bis zum 31. Dezember 2026 kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.

Wie sieht die Vorbereitung auf eine Zusammenarbeit aus?

Ein typisches Beratungsprojekt im Rahmen des Förderprogramms folgt bei uns in der Regel dem folgenden Ablauf, wobei die eigentliche Beratungsarbeit in der Regel zunächst max. 5 Tage umfasst:

  1. Kontaktaufnahme durch einen Interessenten für eine Beratungsunterstützung.
  2. Kostenloses Erstkontakt- und Erstanalysegespräch mit dem Interessenten zur Durchsprache seiner speziellen Herausforderungen und Probleme, Klärung der aktuellen Unternehmenssituation und Herstellung eines Verständnisses für die individuellen Themen des Interessenten.
  3. Unverbindliche Klärung der Fördervoraussetzungen und Vereinbarung der nächsten Schritte, um das Förderverfahren richtig anzustoßen, ggf. Begleitung der notwendigen Schritte. 
  4. Formulierung und Vereinbarung von konkreten, „smart“ formulierten Zielen der Beratungszusammenarbeit – „smarte“ Ziele sind spezifisch, messbar, ambitioniert, realistisch, terminiert.
  5. Detaillierte Ableitung eines Projektvorgehens zur Erreichung der gesetzten Ziele mit klarer Rollenvereinbarung und klaren Verantwortlichkeiten zwischen dem Kunden und uns.
  6. Formulierung eines Vertragsentwurfs, Prüfung, ggf. Anpassung und abschließender Freigabe durch den Kunden.
  7. Die unverbindliche In-Aussichtstellung der Förderung liegt dem Kunden vor

Anschließend kann die Beratungszusammenarbeit losgehen…

Wie funktioniert eine Beratungszusammenarbeit?

  1. Durchführung eines Kick-off-Workshops mit Projektbeteiligten, um Ziele, Vorgehen, Erwartungshaltungen und die geplanten Ergebnisse zu vermitteln – dies dient dazu, die Akzeptanz und Unterstützung für das Vorgehen und die Ergebnisse sicherzustellen und das Wissen aller Beteiligten und Betroffenen in den Beratungsprozess zu integrieren.
  2. Durchführung einer fundierten Ist-Analyse im Rahmen des Beratungsauftrags durch Interviews, Dokumentensichtung, Gespräche…
  3. Identifikation von Schwachstellen und deren Ursachen im Sinne der gemeinsamen Zielsetzung und des thematischen Beratungskontextes.
  4. Entwicklung, Präsentation, Abstimmung und Priorisierung von Handlungs- und Optimierungsempfehlungen – ausgerichtet auf die finanziellen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten des Kunden.
  5. Anleitung zur Umsetzung der priorisierten Empfehlungen in die betriebliche Praxis des Kunden/ Unterstützung der Projektplanung und des Projektmanagements für die Umsetzung.
  6. Ergebnisbesprechung und Dokumentation der Ergebnisse plus Erarbeitung eines formalen Beratungsberichtes für den Fördermittelgeber.
  7. Einholung von Feedback des Kunden zu unserer Beratung und zum Beratungsprozess, ggf. Aufzeigen von Verbesserungsoptionen für zukünftige Projekte.

Das klingt ziemlich nüchtern, aber wir versprechen, eine Zusammenarbeit darf auch Spaß machen und kommt bei aller Ernsthaftigkeit bei uns immer mit einer gewissen Leichtigkeit daher.

Lachen ist ausdrücklich erlaubt und unser Anspruch ist immer “Kribbeln im Kopf” zu erzeugen, wenn es um Veränderung und Zukunft geht.

Ist mit der Zusammenarbeit eine Förderzusage verbunden?

Leider nein. Eine Förderzusage ist aus einer Zusammenarbeit mit uns nicht automatisch verbunden, aber wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen alle inhaltlichen und formalen Voraussetzungen, dass Ihre Förderung gem. der aktuellen Förderrichtlinie wahrscheinlich wird und wir zusammen an den Start gehen können.

Wo gibt es offzielle Informationen?

Wie lautet die BAFA Berater ID von bildwerkk?

Unsere BAFA BeraterID: #172053

bildwerkk  GbR –
Manufaktur für Unternehmensentwicklung

Erkrather Strasse 401
D-40231 Düsseldorf (Lierenfeld)
Tel.: +49.211.73.065.365
Fax: +49.211.73.065.360

Mail: info [a t] bildwerkk.de
Web: www.bildwerkk.de

Das Antragsverfahren und die ganzen Details mögen auf den ersten Blick kompliziert und aufwändig scheinen.

Eine unabhängige Unterstützung und Beratung für das Antragsverfahren gibt es bei den sogenannten Leitstellen, deren Regionalpartnern oder direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle [Link].

Aber auch wir führen Sie gerne durch das Antragsverfahren und arbeiten gemeinsam mit Ihnen dafür, dass Ihnen die Beratungsförderung für eine Zusammenarbeit mit uns gewährt wird. 

Am Ende ist es eigentlich ganz einfach: Sie kümmern sich um die Herausforderungen Ihres Unternehmens, wir um die Formalien und ein passgenaues Beratungskonzeption. 

Klingt das für Sie interessant?

Dann sprechen Sie uns gerne unverbindlich und für Sie immer kostenlos an. 

Sprechen Sie uns gerne an.

Annedore Liebs-Schuchardt

Tel.: +49.211.73.065.365
Mail: a.liebs-schuchardt [a t] bildwerkk.de
 

 

Jochen Schuchardt

Tel.: +49.211.73.065.365
Mail: j.schuchardt [a t] bildwerkk.de