Sie tragen Verantwortung in einem Startup oder jungen Unternehmen und suchen nach einem Beratungsunternehmen, das gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen für Ihre unternehmerischen Fragen und Herausforderungen sucht?
Und Sie möchten gleichzeitig von der anteiligen Übernahme der Beratungshonorare aus dem Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle profitieren?
Dann sprechen Sie uns gerne unverbindlich und für Sie immer kostenlos an und lassen Sie uns herausfinden, was wir gemeinsam auf die Beine stellen können.
Das Förderprogramm in wenigen Sätzen
Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio € Umsatz pro Jahr) durch die Übernahme von bis 50-90% der Beratungshonorare im Rahmen der Förderrichtlinien.
Konkret werden folgende Unternehmen von dem Programm angesprochen:
Thematisch zielt die Beratungsförderung darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen in allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung zu unterstützen sowie zum Ausgleich von sog. strukturellen Ungleichheiten zu beraten (siehe Kasten rechts).
Unser Fokus: Startups, junge und jung gebliebene Unternehmen aus der Rhein-Ruhr-Region.
Wir unterstützen im Rahmen des Programms grundsätzlich bundesweit alle Unternehmen, die in eine der drei Zielgruppenkategorien fallen, sprechen aber mit unserem Angebot und unseren Erfahrungen speziell auch Startups, junge & und jung gebliebene Unternehmen an.
Und wir meinen, eine vertrauensvolle Beratung braucht räumliche Nähe und die Möglichkeit, auch mal eben kurz vorbeizukommen, um Dinge voranzutreiben und bei einem gemeinsamen Kaffee zu besprechen. Deshalb fokussieren wir unser Einzugsgebiet gerne auf die Rhein-Ruhr-Region.
Jeder Weg beginnt mit einem ersten Schritt
Das Antragsverfahren und die ganzen Details mögen auf den ersten Blick kompliziert und aufwändig scheinen.
Eine unabhängige Unterstützung und Beratung für das Antragsverfahren gibt es bei den sogenannten Leitstellen, deren Regionalpartnern oder direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Aber auch wir führen Sie gerne durch das Antragsverfahren und arbeiten gemeinsam mit Ihnen dafür, dass Ihnen die Beratungsförderung für eine Zusammenarbeit mit uns gewährt wird.
Eigentlich ist es ganz einfach: Sie kümmern sich um die Herausforderungen Ihres Unternehmens, wir um den Rest.
Informieren Sie sich gerne weiter hier und sprechen Sie uns gerne an.
Ihr bildwerkk-Team
Annedore Liebs-Schuchardt | Jochen Schuchardt
07.12.2020
Aktuelle Richtlinie wird bis zum 31.12.2022 hinaus verlängert!
Bislang war geplant, dass das Programm “Förderung unternehmerischen Know-hows” in der aktuellen Richtlinie am 31. Dezember 2020 ausläuft.
Jetzt teilt das BAFA mit, dass ab dem 1. Januar 2021 weiter Zuschüsse beantragt werden können und die Richtlinie bis 31.12.2022 verlängert wird. Dabei sind kleinere Veränderungen ab 01.01.2021 in den Förderrichtlinien zu berücksichtigen, z.B. dass nur noch ein Beratungsprojekt pro Unternehmen beantragt werden kann. Die Aufteilung der Bemessungsgrundlage (bei Jungunternehmen 4.000 Euro/bei Bestandsunternehmen 3.000 Euro) auf mehrere Beratungen ist nicht mehr möglich.
Hinterlassen Sie uns gerne Ihre Mailadresse über unser .::Kontaktformular. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten und weitere Entwicklung des Förderprogramms.
Die Förderung des Bundesamtes umfasst eine Vielzahl unternehmerischer Themen. Einige, bei denen wir Sie unterstützen können, finden Sie hier:
Purpose & Vision | Strategie & Projekte
Unternehmenskultur & Change
Wir sind seit fast 25 Jahren als Berater aktiv und seit Juli 2020 ein akkreditiertes Beratungsunternehmen im Rahmen des Programms zur 172053
Redaktioneller Hinweis:
Die meisten der hier aufgeführten Informationen zu den Förderrichtlinien haben wir von den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unverändert übernommen (Quelle: Offizielle Webseite, Stand 07.12.2020).
Die Informationen dienen nur Ihrer Erstinformation und zur Orientierung.
Für die Richtigkeit der Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können wir leider keine Gewährleistung übernehmen. Ausschlaggebend für eine konkrete Förderung sind immer die jeweils aktuellen Vorgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, zu finden auf der offiziellen Webseite des Bundesamtes.
BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH, Berlin
Web: betriebsberatungsstelle.de/start/
Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe, Bonn
Web: www.foerder-bds.de
DIHK – Service GmbH, Berlin
Web: www.dihk.de/beratungsfoerderung
Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes, Köln
Web: www.leitstelle.org
Interhoga – Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH, Berlin
Web: www.interhoga.de
Zentralverband des Deutschen Handwerks, Berlin
Web: www.zdh.de
Und natürlich hier:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 413 – Beratungsförderung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1570
Fax: 06196 908-1800
Annedore Liebs-Schuchardt
Tel.: +49 201 – 61 61 75 36
Fax: +49 201 – 61 61 75 37
Mail: a.liebs-schuchardt [a t] bildwerkk.de
Jochen Schuchardt
Tel.: +49 201 – 61 61 75 36
Fax: +49 201 – 61 61 75 37
Mail: j.schuchardt [a t] bildwerkk.de